Wo ist die Maus?

Und der Elefant?

Am 25.3.2003 flatterte folgende Mail in meinen ohnehin schon vollen Briefkasten, die ich hier (ohne Namen und Mail-Adressen) wiedergebe.

Sehr geehrter Herr Paysan, 

wir  sind  darauf  aufmerksam  gemacht  worden, dass Sie auf der  unter der 
Internetdomain www.jwdt.com/paysan/bush/ abrufbaren Website eine satirische 
Darstellung   der   Politik   des  amerikanischen  Präsidenten  Bush  unter 
Verwendung  der  Zeichentrickfiguren  der  "Maus"  und  "Elefant"  aus  der 
"Sendung mit der Maus" zum Abruf bereit halten. 

Wie  Ihnen bekannt sein dürfte, strahlt der Westdeutsche Rundfunk Köln seit 
über  30  Jahren regelmäßig die überaus beliebte Kindersendung "Sendung mit 
der  Maus"  aus,  deren zentrale Akteure die "Maus" und der "Elefant" sind. 
Sendung  und  Figuren  erfreuen  sich  bei  Erwachsenen  und  Kindern einer 
überdurchschnittlichen  Publikumsakzeptanz.  Hinzukommt,  dass  "Maus"  und 
"Elefant" Gegenstand einer umfassenden Merchandisingauswertung sind. 

Die  Westdeutsche  Rundfunkwerbung  GmbH  (WWF)  ist Inhaberin der weltweit 
exklusiven Nutzungsrechte an der "Maus" und dem 
"Elefanten"  gemäß  §  31  Abs.  3  UrhG.  Durch die Nutzung von "Maus" und 
"Elefant" verstoßen Sie gegen §§ 31 Abs. 3, 97 Abs. 1 UrhG. 

Auch  wenn  wir uns natürlich freuen, dass die "Maus" und der "Elefant" bei 
Ihnen  offenbar  in  bester Kindheitserinnerung geblieben ist, ist uns sehr 
daran   gelegen,  die  "Maus"  und  den  "Elefanten"  nicht  in  politische 
Auseinandersetzungen  zu  ziehen.  Dies würde der Verpflichtung des WDR zur 
weltanschaulichen  Neutralität  zuwiderlaufen, an die sich auch die WWF als 
100 %-iges Tochterunternehmen des WDR gebunden sieht. 

Wir  haben  Sie daher aufzufordern,  diese Zeichentrickfiguren unverzüglich 
aus  ihrem  Internet-Angebot  zu  entfernen  und  uns  dies  schriftlich zu 
bestätigen.  Anderenfalls  sehen  wir  uns  leider  gezwungen, Sie förmlich 
abzumahnen. 



Freundliche Grüße 

Westdeutsche Rundfunkwerbung GmbH (WWF) 

Die Rechtslage ist natürlich anders: §51(1) UrhG, das "Kleinzitat" erlaubt es, kleine Teile eines anderen Werkes in das eigene Werk zu integrieren. Bei Abbildungen kann hier das ganze Bild aufgenommen werden, da Teile u.u. keinen Sinn machen.

§24(1) UrhG gestattet zudem eine freie Verwendung von anderen Werken; dieser Paragraph ist insbesondere für Parodien anzuwenden. Wenn sich der WDR gegen die politische Maus-Satire wehren will, möge er bitte erst mal den Klaus auf Extra3 (NDR) abmahnen, der den Rundfunksstaatsvertrag offensichtlich ganz anders interpretiert.

$57 UrhG gestattet zudem die Vervielfältigung von Werken, wenn sie als "unwesentliches Beiwerk" anzusehen sind.

Für mich ist das ein Eingriff in meine persönlichen Rechte (Artikel 5 GG, Meinungsfreiheit), und absolut nicht im Einklang mit dem Gesetz. Die Meinungsfreiheit endet erst bei Ehre und Ruf des Betroffenen, nicht bei seinen Verwertungsrechten.

Ich habe deshalb höflich beim WDR nachgefragt, ob das wirklich die juristische Auffassung des ansonsten so liberalen Senders ist. Die Antwort war folgende:

Wir teilen auch Ihre rechtliche Einschätzung nicht, dass es sich hier
um "Zensur" (die ja nur durch staatliche Stellen ausgeübt werden)
handelt. Es geht sowohl der WWF-GmbH als auch uns nur um die
Verteidigung unserer Rechte. Es handelt sich auch nicht um eine
zulässige freie Benutzung nach §24 UrhG, denn die Voraussetungen, die
an eine im Rahmen von §24 UrhG zulässige Parodie gestellt werden, sind
in vielerlei Hinsicht nicht erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Rundfunk Köln

Lieber WDR, auch wenn ihr nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen könnt: Das gilt für alle, nicht nur für den Staat. Folter kann man auch nicht einfach so "outsourcen". Abgesehen davon ist der Westdeutsche Rundfunk Köln eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, wird also staatnah betrieben. Sonst müßte man ja auch keine Rundfunkgebühren bezahlen, oder? Und natürlich möchte auch ich nur meine Rechte (also Artikel 5 GG, Meinungsfreiheit) verteidigen.

Über den §24 UrhG kann man sich trefflich streiten (die Verfahren enden oft erst am Bundesgerichtshof - das dauert mir zu lang und ist auch zu teuer). Ein Fan hat im Kommentar zum UrhG (Schricker, Beck, München 1987) folgende Auffassung gefunden:

§24 RN9: "Freie Benutzung setzt vorraus, dass das fremde Werk nicht in identischer oder umgestalteter Form verwendet wird, auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage, sondern lediglich als Anregung für eigenes Schaffen dient." Das ist lt. BGH der Fall, wenn "... die entnommenen Züge des Benutzten Werks gegenüber der Eigenart des neugeschaffenen Werks verblassen ... Je ausgeprägter die Individualität des benutzten Werkes ist, desto weniger wird es gegenüber dem neugeschaffenen Werk verblassen. ..."

Weiter unter §24 RN10: "... Daher ist es für die Annahme einer freien Benutzung noch nicht ausreichend, dass das neugeschaffene Werk weiterführende, über die Entlehnung hinausgehende Teile von selbständiger und schöpferischer Eigenart enthält. ..."

Solange man sich auf die Bilder als solche konzentriert, ist die Rechtsauffassung des WDRs natürlich nicht abwegig. Allerdings will ich ja nicht die Comic-Figuren persiflieren, sondern die Sendung mit der Maus als solche, und die Comic-Figuren sind nunmal das Markenzeichen dieser Sendung (ähnlich dem Jingle, den der Klaus von Extra3 seinen Maus-Persiflagen voranstellt - da der WDR ja so streng auf seine Rechte achtet, vermute ich mal, dass der NDR da auch keine Lizenz hat).

Diese Markenzeichen verwende ich lediglich, um den Bezug zum persiflierten Werk herzustellen. Sie stehen nur am Rand, ohne direktem Bezug zum Text. Da die echte Maus ja ausdrücklich aus der politischen Auseinandersetzung herausgehalten wird, und auch nicht vom WDR in satirischer Weise verwendet wird, ist meiner Meinung nach eine ausreichende Eigenart des neugeschaffenen Werkes vorhanden, das die freie Verwendung rechtfertigt. Das entkräftet nämlich das mögliche Argument, dass ja nicht die Maus Ziel des Spotts sei, sondern die Politik des Herrn Bush, und der Charakter der Maus gar nicht verändert würde.

Die juristische Auseinandersetzung mit einem vom Gebührenzahler finanziell bestens ausgestatteten Sender werde ich trotzdem nicht aufnehmen.

Hilfe, der Jingle ist auch weg!

Lang hat's gedauert, aber irgendwie muss die Humorlosigkeit im Raum Köln/Bonn grassieren (und ich dachte, die sei mit dem Umzug des Parlaments nach Berlin gewandert). Am 24.6.2004 flatterte wieder mal eine Mail mit RTF-Attachment in meine Mailbox. In der teilt mir ein Anwalt mit:

Sehr geehrter Herr Paysan,

Frau Astrid Posegga, Rechtsnachfolgerin der verstorbenen Komponisten
der Titelmusik zur Sendung mit der Maus, Hans Posegga, hat uns mit
der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Sie verwenden unter der Webseite "Das ist der Herr Bush ....." die
Musik, deren Rechte ausschließlich unserer Mandantin zustehen.

Wir haben Sie daher aufzufordern, diese Musik unverzüglich aus Ihrem
Internet-Angebot zu entfernen, uns dies schriftlich zu bestätigen und
sich zu verpflichten, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung verwirkten Vertragsstrafe von je 5.000,00EUR zu
unterlassen, die Titelmusik zur Sendung mit der Maus oder Teile davon
zukünftig in irgendeiner Form zu verwenden.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum

30. Juni 2004

entsprechen, werden wir unserer Mandantin die Einleitung gerichtlicher
Schritte anraten.

Der verwendete Teil des Jingles ist 4,5 Sekunden lang, das Original (das ich mir zum Vergleich erst mal aus dem Web besorgt habe) ist 20 Sekunden lang. Meiner Meinung handelt es sich hierbei ebenfalls um ein [pdf]Kleinzitat nach §51(1). Musiksampler dürfen auch bis zu 16 Takte anspielen, ohne dass GEMA-Gebühr fällig wird.

Ich habe dem Rechtsanwalt etwas Zeit gelassen, seine Behauptungen zu untermauern (insbesondere, dass Frau Posegga tatsächlich Rechteinhaberin ist, und nicht, wie zu vermuten, der WDR), und da nichts gekommen ist, das Backup mit Jingles wieder hochgeladen.

Und als Schlusswort natürlich Tucholsky: "Was darf Satire? Alles".


Created 06apr2003. Last modified: 19feb2009 by MailBernd PaysanPGP key